Merkblatt zur Ausübung der Jagd in den ASP-Restriktionsgebieten ab 13.07.21

Reguläre Bejagung einschließlich die durch die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 13. Juli 2021 angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes: Solange keine gesonderte veterinärbehördliche Anordnung zur Entnahme von Schwarzwild zwecks Tilgung der Afrikanischen Schweinepest besteht (eine Entnahme von Schwarzwild würde außerhalb des Jagdrechts auf Grundlage des Veterinärrechtes, nicht auf Grundlage des Jagd- rechtes erfolgen) gelten im Hinblick auf die bei der Jagd zulässigen Mittel die einschlägigen jagd- und waffenrechtlichen Regelungen. Alle Informationen finden Sie im PDF auf unserer Serviceseite

https://obervogtlaendischer-jagdverband.de/wp-content/uploads/2021/08/Merkblatt-Jagd_Entnahme-3.pdf

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