Merkblatt zur Ausübung der Jagd in den ASP-Restriktionsgebieten ab 13.07.21

Merkblatt zur Ausübung der Jagd in den ASP-Restriktionsgebieten ab 13.07.21

Reguläre Bejagung einschließlich die durch die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 13. Juli 2021 angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes: Solange keine gesonderte veterinärbehördliche Anordnung zur Entnahme von Schwarzwild zwecks Tilgung der Afrikanischen Schweinepest besteht (eine Entnahme von Schwarzwild würde außerhalb des Jagdrechts auf Grundlage des Veterinärrechtes, nicht auf Grundlage des Jagd- rechtes erfolgen) gelten im Hinblick auf die bei der Jagd zulässigen Mittel die einschlägigen jagd- und waffenrechtlichen Regelungen. Alle Informationen finden Sie im PDF auf unserer Serviceseite

https://obervogtlaendischer-jagdverband.de/wp-content/uploads/2021/08/Merkblatt-Jagd_Entnahme-3.pdf

Ausbildungskurs für Hundegespanne zum Einsatz als Kadaversuchhunde

Im Freistaat Sachsen ist ein erster Ausbildungskurs für Hundegespanne zum Einsatz als Kadaversuchhunde in Vorbereitung. Dieser wird nahe Dresden in den Monaten Juli/ August 2021 stattfinden. Der Kurs ist für die Teilnehmer kostenlos. Wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt werden, können sich Hundeführer mit ihrem Hund zur Eignungsprüfung anmelden:


Auswahl der Hunde: Hunde, die Fallwild suchen, müssen folgende Eigenschaften mitbringen:
– Grundgehorsam muss vorhanden sein,
– eine sehr gute Nasenarbeit vorweisen und Finderwille haben,
– körperlich und konditionsmäßig geeignet sein,
– ausgeprägter Spiel- und Beutetrieb
– am lebenden Wild direkt abrufbar sein


Anforderungen an den Hundeführer
– Körperliche Fitness und guten Orientierungssinn
– Der Hundeführer sollte Jäger sein und eine Waffe mit sich führen (keine zwingende Bedingung)
– Zeitliche Flexibilität

Der Kurs wird in Langebrück bei Dresden stattfinden. Es besteht dort die Möglichkeit Vor – Ort zu übernachten. Alle Kursteilnehmer müssen mindesten 30 Werktage (Montag – Freitag) im Zeitraum vom 01.07.2021 – 31.08.2021 anwesend sein.


Die Auswahl der Kursteilnehmer wird durch einen Eignungstest ermittelt.
Nach erfolgreichen Abschluss des Kurses mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Nachweiszertifikat für Ihren Hund. Die Kosten des Ausbildungskurses inklusive Verpflegung und Unterkunft werden vom Freistaat Sachsen übernommen. Zusätzlich erhalten Sie eine Tagespauschale von 100€ für 30 Tage nachgewiesener Anwesenheit, vorbehaltlich der haushaltärischen Finanzierungszusage durch den Freistaat Sachsen.
Vertraglich sind nach erfolgreichen Abschluss des Ausbildungskurses mindestens 20 Einsatztage pro Kalenderjahr für 3 Jahre im Freistaat Sachsen zu leisten. Die ersten 10 Einsatztage im Freistaat Sachsen werden zur halben Tagespauschale von 250€ vergütet.


Ihre Anmeldung erfolgt an Frau Kippenberg mit folgenden Angaben:
– Hunderasse, Name, Alter, Ausbildungsstand (Angabe Prüfungen)
– Hundeführer: Adresse, E-Mail, Telefon und Angabe ob Jagscheininhaber


An folgende Adresse silke.kippenberg@vdd-sachsen.de

Stellungnahme

Sehr geehrter Weidgenossin, sehr geehrte Weidgenossen!

Durch unsere Mitarbeit in unterschiedlichen ASP-Arbeitskreisen haben wir Kenntnis von einem Schreiben des ÖJV Sachsen an die Staatsministerin Köpping erhalten. Dieses Schreiben kann so nicht im Raum stehen bleiben und benötigt aus unserer Sicht, eine geharnischte Reaktion des Landesjagdverbandes, als Interessenvertretung von über 4.300 Jägern in 30 Jägerschaften. 

Vom Inhalt dieses Schreibens, distanzieren wir uns als Präsidium des Landesjagdverband Sachsen nahezu in allen Teilen. 

Wir sehen es als Unverschämtheit, wie hier eine kleine Gruppe  (ca. 100 Mitglieder), die überwiegend im Dienst des Sachsenforstes steht, hier die gesamte Jägerschaft in Sachsen diskreditiert und das gesamte Revier-Jagdsystem der Bundesrepublik in Frage stellt. 

Auch der Hinweis „Jäger scheinen nicht in der Lage oder gewillt zu sein, Schwarzwild zu schießen ……“ ist eine Frechheit, falsch und wohl gezielt provozierend gemeint. Weitere Behauptungen in diesem Schreiben erfüllen den gleichen Tatbestand.

Hinsichtlich der Qualifikation der Jäger in Sachsen ist eindeutig festzuhalten, dass die im Staatsdienst beschäftigten jagenden Forstmitarbeiter über keine andere Qualifikation zur Jagd verfügen, wie die über 10.000 anderen Jäger in Sachsen. Somit stellt die Erlegung durch Staatsbedienstete keine Verbesserung dar. 

Bedenkt man, dass die „Staatsbediensteten Jäger“  schon heute, in wesentlichen Teilen auf private Jäger angewiesen sind um ihren Job zu machen, ist es eine weitere Frechheit, dies so darzustellen. Ohne Begehungsscheininhaber und hunderten von Jagdgästen, ist die Forstfraktion nicht ansatzweise in der Lage ihren Aufgaben nachzukommen.

Aber bitte lest selbst, von der Aufhebung des Reviersystems, was einer Enteignung der Landbesitzer gleicht kommt, bis zur Aufgabe des Muttertierschutzes sind fast alle denkbaren Schlechtigkeiten in dem Brief an die Ministerin enthalten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir gemeinsamen reagieren würden. Hier ist die gesamte Jägerschaft gefordert.  Dieses Schreiben des ÖJV, kann und darf nicht unwidersprochen stehen bleiben.

Bitte diskutiert diesen Angriff auf die „private“ Jägerschaft mit Euren Jägern und gebt uns kurzfristig eine Rückinformationen wie auch Vorschläge für eine angemessene Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Frank Seyring                                               Wilhelm Bernstein

Präsident                                                      Vizepräsident 

Landesjagdverband Sachsen e. V.